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Ausbildung - Fortbildung - Weiterbildung - Umschulung

Bildungsurlaub - Ausbildung der Ausbilder (nach BBiG, AEVO)


Als Ausbilder wird bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und dazu die Eignungsanforderungen erfüllt.

Das Bestehen der Prüfung gemäß AEVO berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden.
Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat, die fachliche Kompetenz nachweist und persönlich geeignet ist. Die Berechtigung erteilt in Deutschland jeweils die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) als Genehmigungsbehörde.


Inhalte

Handlungsfeld 1 - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

• Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
• Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung für junge Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft beschreiben
• Bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken
• Die für die Berufsausbildung relevanten rechtlichen Regelwerke bei der Entscheidung für die Ausbildung beachten



Handlungsfeld 2 - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

• Bedeutung, Ziel und Inhalt eines betrieblichen Ausbildungsplans für eine geordnete Ausbildung erläutern
• Die Struktur der Ausbildung bei der Ausbildungsplanung beachten
• Mit ausbildenden Fachkräften die Durchführbarkeit der Ausbildung prüfen
• Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
• Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen



Handlungsfeld 3 - Ausbildung durchführen

• Probezeiten organisieren, gestalten und bewerten
• Einführung der Auszubildenden in den Betrieb planen
• Die Entwicklung der Auszubildenden während der Probezeit bewerten und mit den Auszubildenden besprechen
• Die Durchführung und das Ergebnis der Probezeit bewerten
• Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
•Kriterien für die Auswahl von Methoden beschreiben und die Methodenauswahl begründen



Handlungsfeld 4 - Ausbildung abschließen

• Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
• Die Besonderheiten einer Prüfungssituation vermitteln
• Das Bereitstellen der erforderlichen Prüfungsmittel sicherstellen
• Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.
• berufliche und betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen
• über Fördermöglichkeiten für betriebliche Fort- und Weiterbildungen informieren


Dauer

Die Dauer des Lehrganges beträgt 10 Tage (Bildungsurlaub möglich)



Kontaktaufnahme
Telefon: +49 (0)40 55 61 56 48
E-Mail: info@fachkundigen.de
E-Mail Betreff: Ausbildung der Ausbilder (AEVO)

Quellen:
Wikipedia, Berufsbildungsgesetz (BBiG)


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